Beschluss zur Aufstellung eines kommunalen Tempo50-Tempo30-Bedarfsnetzes [28.03.2019]

Am 23.01.2019 wurde der Beschlussantrag an den Gemeinderat im Arbeitskreis bei 12 Anwesenden, darunter mehrere Gemeinderäte, verabschiedet und daraufhin eingereicht:

>> GR-Antrag "T50-T30-Bedarfsnetz" v.23.1.19

In einer Sondersitzung des Gemeinderates hierzu am Mo.,25.3.2019 kam ein modifizierter Beschlussvorschlag, der dem AK Verkehr nicht vorlag, zur Abstimmung.

AKV-Sprecher Schneider durfte vor Diskussion und Abstimmungen das Agenda21-Konzept wie folgt vortragen:

>> Konzeptvortrag im GR am 25.3.19
>> Konzeptvortrag im GR am 25.3.19 (Teil 2, Karten-Skizzen)

 

GR-Beschluss T50-T30-Netzkonzept v. 23.3.19:
Der von der Verwaltung vorgelegte Beschlussvorschlag wurde unter Maßgabe des Bürgerwillens in den Ortsteilen bzgl.Tempo30 verabschiedet. Der Gemeinderat, der konzeptgemäß über das komplette Tempo50-Bedarfsnetz entscheidet, hat dies für Feldkirchen, Westerham, Feldolling, Aschbach, Altenburg, Oberreit, Unterreit festgelegt. Und zwar gemäß den Planskizzen Anlage 1a (!) und Anlage 3. Für Vagen ist die Enscheidung noch nicht getroffen.

GR-Beschluss Vorlage-ÄnderungBeschluss, vermerkt auf einem Ausriss der GR-Sitzungsvorlage

 

Interpretation für die Weiterarbeit (Stand 28.3.19):

Der Gemeinderat hat die Kompetenz für Entscheidung(en) zugunsten eines T50-Bedarfsnetzes und Wesentliches hierzu bereits beschlossen. (Feldkirchen, Westerham, Feldolling, Aschbach, Altenburg, Reit)

Außerdem hat er festgelegt, dass für die Komplementflächen (Nicht-T50-Bedarfsstraßen) mit Wohnbebauung dann die Bürger*innen entscheiden können, ob sie in den Ortsteilen hier T30-Beschränkungsbedarf sehen.

Der Beschluss umfasst grundsätzlich die gesamte Gemeinde, ist insofern „gesamtkonzepttauglich“.

Für Feldkirchen-Westerham-Feldolling sowie für Aschbach-Altenburg-Reit ist das T50-Bedarfsnetz per Beschluss pro Anlagenskizzen 1a und 3 festgelegt.

Ob und ggf. inwieweit der Rest mit Wohnbebauung in die T30-Bedarfsflächen aufgenommen wird, sollen Ortsräte geeignet ermitteln bzw. Bürgerbefragungen ergeben. Insbesondere auch in Vagen.

In Vagen war der Beschlussvorschlag, ganz ohne T50-Bedarfsstrecke auskommen zu wollen, abgelehnt worden.

Das heißt, dass (auch) in Vagen der Ortsrat noch einmal einen oder mehrere Vorschläge für ein T50-Netz vorlegen kann/soll, z.B. wie für Fk-Wh-Fo 3 Varianten
2a)    mit (viel) Tempo 50
2b)    viel Tempo30-Zone (entspräche wohl der Anlage 2 vom 23.1.19, die am 25.3. im GR keine Mehrheit fand,
die allerdings [Stand januar 2019] eine repräsentative Mehrheit der Vagener Bürger*innen will)
2c)    Kompromiss: z.B. mit Teilstrecke Kreisstraße T50, sonst vorfahrtberechtigt, ggf. weitere T30-Strecke(n) mit Vorfahrtberechtigung

Sofern eine neuerliche Bürgerbefragung in Vagen keine höhere Repräsentativität als das 602-Stimmenvotum ergibt, wäre die Komplementmenge zum ausstehenden 2a- oder 2b- oder 2c-Beschluss dann mit der Zielvorstellung T30-Zone im flächendeckenden Gesamtkonzept auszuweisen.

 

Der Gemeinderat hat sich mündlich auch für eine rasche Erstellung eines (möglichst kompletten) T50-Bedarfsnetzes und auch eines T30-Bedarfsnetzes (mit jeweiliger Bürgerbefragung zur Umsetzung der „Restmenge“ in im wesentlichen T30-Zonen) ausgesprochen.

Sinnvolles Konzept-Ergebnis für ein innerörtliches Tempobedarfsnetz (zur Integration in ein gemeindliches Gesamtverkehrskonzept) kann dann eine Gemeindekarte mit folgenden 4 Flächenausprägungen sein:

  1. Tempo50-Bedarf (inkl. Gebiete ohne Wohnbebauung)
  2. Ausnahmen von 1. an Kindergärten,Schulen,Heimen,Kirchen (hier T30 mit Vorfahrt), wobei die St2078 gesondert betrachtet werden müsste und daher im März2019-Beschluss ausgenommen wurde
  3. Tempo30-Flächen (bevorzugt T30-Zone, da wenige Schilder erforderlich, wo nötig ggf. T30-Strecken mit Vorfahrtberechtigung)
  4. Bereiche, in denen grundsätzlich T30-Beschränkung möglich sein soll, nach aktuellem Stand ohne signifikantem Bürgerwunsch aber kein Tempo-Regelungsbedarf besteht