5G-Rollout alternativlos?

d i g i t a l i s i e r e n !   möglichst schnell, möglichst alles, rund um die Uhr und flächendeckend. Das ist alternativlos, also müssen uns die unerwünschten Nebenwirkungen auch nicht bekümmern, wir können ja eh nichts tun. Stimmt das?

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August 2021: Gemeinderat Siegsdorf

Mobilfunkkonzept einstimmig beschlossen

So geht's auch: Der Gemeinderat von Siegsdorf (CSU 7, SPD 3, Grüne 3, UWG 7 Sitze) beschloss am 2.8.2021 einstimmig ein Mobilfunkkonzept . Es wurde vom EMF-Institut Nießen erarbeitet und "stellte einigen Standorten Alternativstandorte gegenüber", berichtet das Traunsteiner Tagblatt am 7.8.2021. Weiter heißt es in dem Artikel:

  • "Einstimmig beschloss der Gemeinderat das Konzept, das mit der Unterschrift des Bürgermeisters sofort in Kraft treten kann. Applaus der fast 50 Sitzungsbesucher belohnte das Gremium für die weitreichende Entscheidung. Daraufhin wurde auch die Stellungnahme zum "Bürgerantrag für eine gesundheitsverträgliche Digitalisierung ohne 5G in der Gemeinde Siegsdorf" abgeschlossen."
  • "Ergänzend wurde festgehalten, dass die Gemeinde keine Veranlassung sieht, in der Wasserversorgung auf Funkzähler umzustellen und die Bürgerinitiative wie die Siegsdorfer die Möglichkeit  haben, sich bei den Sitzungen des Gemeinderats sowie in der Verwaltung über die Interaktionen mit den Mobilfunkbetreibern zu informieren."

 

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2017: Was heißt "Mobilfunk-Vorsorgekonzept"?

Ein MF-Vorsorgekonzept umfasst im Sinne des am 28.03.2017 vom Gemeinderat Feldkirchen-Westerham (GR) einstimmig beschlossenen >> Leitbild "Nachhaltige Kommunikationstechnologien" nicht nur (1) MF-Großsender sondern auch (2) Verbraucheraufklärung und das Thema (3) Medienmündigkeit,
denn sowohl Dauerbelastung mäßiger Intensität (Sendemasten und WLAN) als auch häufige Belastungsspitzen (Smartphone online nah am Körper) belasten den Körper.

Der GR hat im Leitbild das Ziel der „Minimierung“ (!) unabhängig von „Grenzwertausschöpfungen“ befürwortet. Eine Orientierung an erfolgreichen Beispielen anderer Gemeinden (u.a. Weyarn) sollte gem. Aufträgen aus dem Umweltausschuss (2014, 2016) erfolgen. (Auch in den Flächennutzungsplan war "Mobilfunkvorsorgekonzept" im Jahr 2014/2015 als Ziel aufgenommen worden.)

Die Gemeinde Aßling (EBE) hat aufgrund ihres MF-Vorsorgekonzepts seit Sommer 2017 den allerletzten Sender aus dem Ort hinaus bekommen. Außerdem hat der dortige Gemeinderat open-WLAN abgelehnt (>> Bericht/Merkur), ohne dass deshalb die Kids in der Eisdiele vor Langeweile eingehen würden. Professionelle Anwender werden über Glasfaser-Kabelverbindungen fit fürs Informationszeitalter. Der Monteur unterwegs ist dann flächendeckend erreichbar, weil die Masse der Cloud- und Streamingdienste eben nicht über Funk, sondern über Breitbandkabel laufen. (vgl. Kapitel schnelles Internet, aber wie? )

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2015: Flächennutzungsplan

„Begründung zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldkirchen-Westerham

6.10.2 Kommunikations- und Informationstechnologien

Die Informations- und Kommunikationstechnik kann als Schlüsseltechnologie des Jahrhunderts angesehen werden. Als sogenannte Querschnittstechnologie ist sie in allen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereiche zu finden und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Wertschöpfung in unterschiedlichsten Anwendungsbranchen.

Die Bedeutung von informations- und Kommunikationstechnik wird auch in Zukunft weiter steigen. So sind zum Beispiel künftige Konzepte einer vernetzten intelligenten Energieversorgung, einer smarten Gebäudetechnik, einer kooperativkognitiven Robotik oder einer multimodalen Mobilität nur mit neuen leistungsfähigen informationstechnischen Lösungen, Konzepten und Werkzeugen realisierbar (2014,Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie).

Ein wesentlichen Ziel der Gemeinde ist es daher, die für die Zukunft wichtige Internet- und Mobilfunkversorgung zu gewährleisten und gleichzeitig die Vorsorge gegenüber der zunehmenden Belastung durch elektromagnetische Strahlung zu verbessern. Durch Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) hat sich bestätigt, dass Kommunen Standorte von Mobilfunksendeanlagen so auswählen können, dass von diesen geringere Belastungen ausgehen als dies nach den Grenzwerten der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) zulässig wäre.

Im Sinne einer Planungshoheit in den wesentlichen Fragen der baulichen Ausgestaltung der Mobilfunkversorgung und um einen „Antennenwildwuchs“ einzudämmen ist es ein kurzfristiges Ziel der Gemeinde, ein Mobilfunkvorsorgekonzept zu entwickeln.

Die Ausarbeitung dieses Konzeptes soll bis Ende 2015 erfolgen.“

 

Begründung zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldkirchen-Westerham
159 Werner Schmidt Architekt · Stadtplaner Mühlenstraße 20a 83098 Brannenburg info@architekt-werner-schmidt.de