Arbeitskreis Verkehr der Agenda 21 Feldkirchen-Westerham

Der AK Verkehr gehörte 1997 zu den Gründungs-Arbeitskreisen
... und hätte damit seit nunmehr 25 Jahren ein für ISEK 2022 bereits bestens passendes Motto anzubieten. Agenda21-Leitbild Verkehr: "Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer im innerörtlichen Bereich"

A K T U E L L . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Verkehrsberuhigung 2023 oder Asphalt-Phantasien 2032: Zeit, dass sich was dreht

25.10.22: Die vom StBA vorgeschlagene Variante Südumfahrung (ja oder nein) wurde vom Gemeinderat Feldkirchen-Westerham einstimmig abgelehnt --> …
26.10.22: weitere ISEK-Präsentation für Stakeholder
................… --> Innerhalb ISEK wird dies als Aufruf dazu verstanden, bei der Verkehrsberuhigung der St2078 durch Feldkirchen die lange Jahre gehegten Hoffnungen auf große Straßenbaulösungen fahren zu lassen (Fr. Dr. Rube am 26.10.22: „Feldkirchen hat bereits eine Umgehungsstraße und die heißt A8“) und nun gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Bei den Behörden müsse man sich – da sich mittlerweile einiges verändert habe, auch im Denken – nicht mehr mit „das geht sowieso nicht“ abspeisen lassen. „Ja, und“ sei die Devise bei neuen Vorschlägen, nicht immer nur „Ja, aber“.

 

Juni 2022
--- Es sind unsere Dörfer: Die Zeit ist reif für aufenthaltsfreundliche Mobilität !?

Im März 2000 hatte der Gemeinderat für den Bereich Verkehr u.a. diesen Agenda21-Leitbildpunkt verabschiedet, der keine Priorität für den motorisierten Durchgangsverkehr mehr vorsehen sollte: "Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer im innerörtlichen Bereich". Diesen Punkt könnten wir im Jahr 2022 wieder begrüßen.

Der Start des "Integrierten städtebaulichen Erneuerungskonzepts (ISEK)" war jedenfalls vielversprechend.
Am 21.06.2022 (Lenkungskreis mit Dr. Sonja Rube/USP Projekte GmbH) war klar,
   -    dass Verkehrsthemen eine zentrale Rolle spielen würden
   -    Planungen nicht nur Ortszentren (v.a. Feldkirchen), sondern die Gesamtgemeinde betreffen
   -    für Vieles, das in der Vergangenheit bei Behörden chancenlos war, nun einfach auch "die Zeit reif" wäre

Es ist zu erwarten, dass in ISEK die Aufenthaltsqualität in den Orten mindestens ebenso wichtig sein wird wie die Interessen der motorisierten Verkehre. Laut Gemeinderatsbeschluss Nov.2020 (s.u.) soll das 2018/2019 von der Agenda21 zusammen mit vielen Bürgerinnen und Bürgern erarbeitete "Bedarfsplan innerörtlicher Höchstgeschwindigkeiten / T50-T30-Bedarfsnetz" aufgenommen werden.


Ein Beispiel für eine "Zeitenwende" im Blick auf die Durchgangsverkehrsströme zugunsten der Dorfbevölkerung liefert die Nachbargemeinde Aying. Hier gilt seit Frühling 2022 auf der Staatsstraße (!) in Peiß "Tempo 30 nachts - LÄRMSCHUTZ". Ein wichtiges Signal auch an die um 5 Uhr früh in Peiß, Großhelfendorf und Feldkirchen (ohne Ampelstopp) durchdonnernden LKW, viele davon "Mautvermeider". Genau dies anzustreben war Punkt 8 (von 9) des AKV-Beschlussantrags an den Gemeinderat gewesen. Am 05.04.2011 hatte ihn der Gemeinderat abgeleht. (Ein Rat fürchtete "um halb sechs in der Früh Stop-and-Go-Verkehr!" - die anderen 8 Punkte waren damals 2011 mit GR-Mehrheit verabschiedet worden. Am 09.12.2014 überzeugten dann aber alle 10 Beschlussvorschläge des AK Verkehr eine Gemeinderatsmehrheit. )
Siehe Punkt 8 (Seite 3) und Punkt 6 (Seite 4) im Antrag (10.08.2017) des AKV zum Lärmaktionsplan ... u.a. "Tempo 30 nachts"
Auch im seit 2021 zur ersten Revision anstehenden Lärmaktionsplan 2016 spielt Geschwindigkeitsreduzierung bereits eine bedeutende Rolle.


Das erwartbar kontroverseste Thema, die Südumfahrung Feldkirchen/St2078, könnte nach Meinung Bürgermeister Schaberls gerade bezüglich ISEK weniger kontrovers sein. Denn eine solche großflächige Straßenbau"lösung" wäre erst in vielen Jahren realistisch. Frau Dr. Rubes praxiserfahrene Hoffnung ist, dass wir auch für Feldkirchen-Zentrum eine baldige substanzielle Verbesserung erzielen, mit der alle zufrieden sein können. Jedenfalls dann, wenn wir bei ISEK "an einem Strang ziehen" ...

 

 

 

März 2022
--- Klima- und Verkehrswende: Wenn nicht 2022, wann dann? ---

Im „Energiespar-Sofortprogramm“ anlässlich von Krieg & Klimakrise fordert der BUND Naturschutz (Pressemitteilung 10.3.22) u.a.

  • „Sofortiges Ende der 10-H Regel als deutliches Zeichen für eine starke Windkraft in Bayern […]
  • Tempolimit … 30 innerorts […]
  • sofortiges 365€ ÖPNV-Ticket für alle
  • Verbot von Inlandsflügen […]
  • Stopp von Planung und Bau neuer Straßen“
    ... denn mehr Straßen bedeuten praktisch immer insgesamt mehr motorisierten Verkehr

Spart nicht nur CO2 und Öl, sondern auch immer wertvollere Grünland- und Ackerflächen!
Daher - und weil auch eine realistische Südumfahrung Feldkirchen noch viele Jahre dauern würde -
... eine Überlegung wert:

Farbe bekennen: Gemeinderatsabstimmung
Feldkirchen-Südumfahrung weiter/nicht mehr planen

falls "nicht mehr planen", dann möglichst einstimmig JA zu: unverzügliche Verkehrsberuhigung auf der St2078 (i.R. von ISEK)

Der bislang fehlende Beitrag des Sektors Verkehr zum Klimaschutz, sollte auch bei uns höchste Priorität genießen. Die Lebensqualität von Anwohnern, Radfahrerinnen und Fußgängern innerorts steht dazu nicht im Widerspruch. Es ist erwiesen, dass auf (und neben) Tempo-30-Strecken die Motivation zum Fahrradfahren steigt:
- höhere Sicherheit,
- weniger Lärm und Feinstaub,
- geringerer Zeitnachteil gegenüber PKW-Fahrten
- kürzere Strecken werden attraktiver
Im Frühling 2022 stellt sich im AK Verkehr vor allem die Frage, wie die im November 2020 angekündigte Realisierung eines "Bedarfsplans innerörtlicher Höchstgeschwindigkeiten (T50-T30-Bedarfsnetz)" im Rahmen von ISEK erfolgen soll. Auch der beschlossene "Lärmaktionsplan 2016" liegt weiter in der Schublade.

 

 

 

--- Umdenken in der innerörtlichen Mobilität ---
Visionär und provokativ-witzig, stellt das ZDF-Magazin Royale wichtige Fragen, z.B. "Ich fahre gern Auto, doch ich frage mich schon... - warum hört der Fahrradweg einfach hier auf?"
Im Musikvideo (ab Minute 26:25) ...
Böhmermann singt für Tempo30 und weitere Themen "nachhaltiger" Mobilität

Ausriss aus Fahrradweg-T30-Lied

 

November 2020:
--- Ernüchterung ---

* der Lärmaktionsplan 2016 (GR-Beschluss Mai/Juni 2016) wurde bislang zu nichts verwendet

* der GR-Beschluss für Maßnahmen der Verkehrsberuhigung, die sich u.a. auf eine Zieldokumentation "Bedarfsplan innerörtlicher Höchstgeschwindigkeiten (Tempo50-Tempo30-Bedarfsnetz) stützen könnten (GR-Beschluss 25.03.2019) wurde durch GR-Beschluss am 26.11.2020 aufgehoben.

* die vom GR am 25.03.2019 als 4. Beschlusspunkt verabschiedete Tempo30-Zone Aschbach-Altenburg-Reit, die 19 Monate lang mit dem Vorbehalt (in der Beschluss-Sitzung ergänzt) "sofern es die Bevölkerung mehrheitlich wünscht" versehen war, wurde ohne sachlichen Grund mit dem Aufhebungsbeschluss ebenfalls aufgehoben. Der Antrag, die 4 Beschlusspunkte vom 25.03.2019 am 26.11.2020 getrennt abstimmen zu lassen, wurde in der Sitzung mit gleicher 16:9 Mehrheit abgelehnt wie dem pauschalen Aufhebungsbeschluss anschließend zugestimmt wurde.

Der Agenda21-Projektsprecher hatte von dem vorgeschlagenen Aufhebungsbeschluss per Zufall erfahren und als Zuschauer der GR-Sitzung 26.11.20 korrekter Weise kein Fragerecht. Stand 02.12.2020 lag dem AK Verkehr weder die zur GR-Sitzung den Ratsmitgliedern vorgelegte "Projekthistorie" noch die Begründung für den Aufhebungsbeschluss vor. Die nur extrem kurzfristig mögliche Stellungnahme (3. Antragsschreiben, s.u.) und der Versuch, einer nicht erst langfristigen Wiederaufnahme des Themas konstruktiv zuzuarbeiten, litt damit unter erheblichem Informationsdefizit.
3. Antragsschreiben aus dem Agenda21-Projekt heraus an den Gemeinderat (per Mail 25.09.2020)
Die Behandlung des ursprünglichen 2. Antragsschreibens, das u.a. vor etwaiger Behördenkorrespondenz ein idealerweise gemeinsam zu erarbeitendes Umsetzungskonzept vorgeschlagen hatte, war im Mai 2019 abgelehnt worden mit der Begründung, der auf das 1. Antragsschreiben folgende GR-Beschluss 25.03.2019 wäre für die weitere Bearbeitung bereits erschöpfend, eine Auftragsklärung nicht erforderlich. Dieses zeitnah zum Konzeptbeschluss vorgelegte 2. Antragsschreiben ist unter folgendem Link als Anhang dieses dritten Antragsschreibens (Antrag 2b) nachzulesen.   >> Antragsschreiben 2b

 

 

KOMMENTAR zur in Sachen Tempo30 und Lärmschutz etwas "verfahrenen" Lage.
--- Selbstreflexion - immer eine gute Idee...

 

 

 

2018/2019:
--- Projekt "Tempo50-Tempo30-Bedarfsnetz" ---

Mit Bürgerbeteiligung wurde in den jahren 2018 und 2019 ein Bedarfsplan innerörtlicher Höchstgeschwindigkeiten (auch als Beschlussvorschlag an den Gemeinderat) erarbeitet. Ziel war ein Kompromiss zwischen den divergierenden Interessen des motorisierten Verkehrs und den Interessen der Fußgänger, Radfahrer und Anwohner.
Konzept und Tempobedarfspläne sollten
- weiterhin zügigen motorisierten Verkehr erlauben
- Sicherheit, Aufenthaltsqualität, Lärmschutz verbessern
- Zeitaufwand immer wiederkehrender Einzeldiskussionen um Tempo30-Zonen minimieren

siehe Projekt-aktuell

 

2015/2016:
--- nicht auf der Agenda: Verkehrsvermeidung ---

* DAUER-KONTROVERSE: Umgehungsstraßen und Überversorgung mit Supermärkten würden/werden in den kommenden Jahren zusätzliche PKW- und LKW-Verkehre bewirken. Dies steht leider im Widerspruch zum gemeindlichen Agenda21-Leitbild mit dem im März 2000 vom Gemeinderat einstimmig beschlossenen Ziel der "Verkehrsverminderung".

Lärmaktionsplan 2016ff

Nachtrag 2018: Seit März 2018 steht der vom Planungsbüro Hentschel erstellte Lärmaktionsplan (zum Beschluss des Gemeinderates am 26.04.2016) zum download zur Verfügung:

>> https://feldkirchen-westerham.de/gemeinde/ortsplaene/laermaktionsplan.html

 

Juni 2016 - der AK war an den Analysen zum und der Ausarbeitung des gemeindlichen "Lärmaktionsplans" nicht beteiligt, hat aber zur Auslegung des Entwurfs im Dez'15/Jan.'16 eine Stellungnahme abgegeben. Den Vorschlägen schlossen sich die Ortsräte Feldkirchen und Westerham an.

* Antrag zum LÄRMAKTIONSPLAN >> lesen

 

Die vom Ingenieurbüro eingebrachten konkreten Entlastungsmaßnahmen für Staatsstraßen-Anwohnerinnen und -Passanten
*** Lärmreduzierung durch modernste Fahrbahndeckschicht (insbes. LOA 5D) 
*** Tempo30 (im Ortszentrum Feldkirchen zwischen Höhenrainer Straße und Pfarrer-Huber-Ring)
werden ausdrücklich begrüßt und unterstützt.
Auch die vom AK eingebrachten und weiterhin gültigen Gemeinderatsbeschlüsse (8-Punkte-Maßnahmenkatalog 2011 und 10-Punkte-Maßnahmenkatalog 2014) sollen aktiv verfolgt werden.

Der Lärmaktionsplan wäre DIE Chance für eine BALDIGE Entlastung der Menschen, die im Feldkirchner Dorfzentrum vor allem unter den 65% Durchgangsverkehr leiden. Ob eine große Umgehungsstraße PER SALDO eine Entlastung bringt, ist sehr umstritten.
Z.B. würde die Naherholung auf der Alten Westerhamer Str. beeinträchtigt, Tennisspieler würden einer idyllischen Lage beraubt, aufwändige Zu- und Abfahrtsbahnen insbes. zur Westerhamer Str. erforderlich, der Landwirtschaft würden wertvollste Flächen entzogen, zusätzlicher Verkehr würde zur Benutzung der St2078 statt BAB A8 motiviert).

Ziemlich sicher ist, dass eine Südumfahrung nicht vor 202x und eine von der Baudirektion als utopisch bezeichnete Tunnellösung nicht vor 2040 Verkehre verlagern und damit den Dorfplatz und den Ortskern Feldkirchen deutlich entlasten würde.


Wollen wir so lange warten und vor allem debattieren ...? - oder wollen wir als Gemeinde an einem Strang ziehen und viele kleine Schritte realisieren, sobald sich die Gelegenheit bietet?

TS/Juni 2016

Sprecher

Theo Schneider

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